Hof- und Fassadenprogramm
Das Hof- und Fassadenprogramm bietet EigentümerInnen die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung ihre Hofflächen aufzuwerten sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Fassaden, Fenstern, Außentüren und Dachflächen durchzuführen. Grundlage für das Hof- und Fassadenprogramm ist die Richtlinie und Gestaltungssatzung. Das Gestaltungshandbuch für private Gebäude zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Was wird gefördert?
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Instandsetzung, Renovierung und Restaurierung von Fassaden unter Berücksichtigung historischer und ortsgestalterischer Aspekte sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen sowie die Erneuerung von Stuck- und Fassadenornamenten,
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Gestaltung von Innenhöfen – soweit öffentlich einsehbar –, Abstandsflächen und Vorgärten einschließlich möglicher Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen sowie dazu notwendiger Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen,
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vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen, Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, Entsiegelung von Hofflächen,
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Fassadenbeleuchtung, wenn diese den Vorgaben des Masterplans Licht entspricht.
Räumlicher Geltungsbereich
Eine Förderung ist für Gebäude möglich, die innerhalb des Fördergebiet des Historischen Ortskerns gelegen sind.
In welcher Höhe wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 30 € (brutto) pro Quadratmeter (ausgemessener) gestalteter Hoffläche und aufgewerteter Fassadenfläche. Die maximale Förderhöhe je Förderobjekt beträgt 10.000 €.
Ablauf
- Telefonische bzw. persönliche Erstberatung durch das Ortskernmanagement und der Unteren Denkmalbehörde
- ggf. vor-Ort-Beratung durch den Quartiersarchitekten, der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Denkmalpflege
- Antragsstellung und Einreichung an die Gemeindeverwaltung
- Prüfung des Antrags
- Bewilligungsbescheid durch Gemeindeverwaltung
- Umsetzung des Bauvorhabens innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids
- Einreichung der Förderunterlagen (Rechnungen & Dokumentation)
- Auszahlung des Zuschusses
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ortskernmanagement:
Ortskernmanagerin Anna Kothe
Telefon: 02836 915586
Handy: 0163 5245287
oder persönlich im Rathaus, Weinstraße 1, nach vorheriger Terminabsprache