Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds, ein öffentlich-privates Instrument zur Umsetzung kleinerer Projekte, soll das private Engagement fördern und Maßnahmen zur Attraktivierung des Ortskerns unterstützen. Jede/r BürgerIn kann sich aktiv mit eigenen Ideen in den Aufwertungsprozess einbringen.
Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Höhe von insgesamt 50.000 € bis zum Jahr 2027 können Bürgerinnen und Bürger eigene Projekte im Ortskern umsetzen. Pro Jahr stehen insgesamt 7.500 € zur Verfügung, die mit privaten Mitteln in mindestens gleicher Höhe aufgestockt werden. Projekte können beispielsweise Grün- und Pflanzgestaltungen, Kunstaktionen, die Einrichtung von Bewegungsflächen oder Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum sein. Es gibt vielfältige Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten; die Projekte sollen jedoch zur Aufwertung des Wachtendonker Ortskerns bzw. zur Identifikation mit dem Ortskern beitragen.
Privatpersonen und lokale Akteure sowie Vereine oder Institutionen können Verfügungsfonds-Projekte bei der Gemeinde beantragen. Nach Beantragung stellen die AkteurInnen ihr Projekt dem sog. Budgetbeirat vor, welcher sich aus VertreterInnen der Gemeindeverwaltung, lokaler Vereine und Institutionen zusammensetzt. Der Budgetbeirat entscheidet anhand der Inhalte der Verfügungsfondsrichtlinie über die Bewilligung der Förderung. Nach Abschluss der Maßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die förderfähigen Kosten erstattet.
Dokumente
Räumlicher Geltungsbereich
Projekte im Rahmen des Verfügungsfonds müssen innerhalb des Fördergebietes des Historischen Ortskerns durchgeführt werden.
Ablaufschema
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ortskernmanagement:
Ortskernmanagerin Anna Kothe
Telefon: 02836 915586
Handy: 0163 5245287
oder persönlich im Rathaus, Weinstraße 1, nach vorheriger Terminabsprache