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4.1 Hof- und Fassadenprogramm
Die Fassaden und Innenhöfe besitzen größtenteils eine hohe gestalterische Qualität. An einzelnen Objekten besteht jedoch ein Instandhaltungs- bzw. Sanierungsstau, dessen Beseitigung v. a. bei denkmalgeschützten Häusern einen hohen finanziellen Aufwand erfordert. Um das Engagement von EigentümerInnen zu erhöhen, wurde ein Hof- und Fassadenprogramm eingerichtet. EigentümerInnen erhalten bis zu 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss für ihre Sanierung ihrer Fassade oder Hofumgestaltung. Ziel ist es, das Erscheinungsbild des Ortskerns zu verbessern und Anreize für die Mitwirkung von Privaten zu schaffen.
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4.2 Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung von privatem Engagement. Händler, EigentümerInnen, AnwohnerInnen, Gewerbetreibende, Vereine oder Organisationen können mit eigenen Projekten einen Beitrag zur Attraktivierung des Ortskerns leisten. Dadurch wird die Identifikation mit dem Ortskern gestärkt. Finanzielle Anreize werden durch Städtebaufördergelder geschaffen: Jeder privat eingebrachte Euro wird durch die Förderung verdoppelt.
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4.3 Ortskernmanagement und Projektsteuerung
Das Ortskernmanagement unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes. Die Einbindung der verschiedenen Akteure und die Beteiligung der Bürgerschaft stellt ein zentrales Element dar.
Neben der Koordinierung der Maßnahmenumsetzung übernimmt das Ortskernmanagement die Organisation und Durchführung des Hof- und Fassadenprogramms sowie des Verfügungsfonds.
4.4 Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung von Gebäuden
Aufgrund der historischen Baustruktur besitzen viele Gebäude kleinteilige räumliche Strukturen, die den heutigen Ansprüchen einer gewerblichen Nutzung nicht mehr genügen. Die Umnutzung der Gebäude zu Wohnzwecken stellt eine Möglichkeit dar, den Ortskern zu beleben und aufzuwerten. Anreize für diese Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werdend durch das Hof- und Fassadenprogramm geschaffen.